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Wiederholtes Verfahren – aber welches Gesetz ist hier gültig?

Hatályos törvény
2018. 01. 22. 14:33 Keine Kommentare Wilhelm Bora

Das Gesetz Nr. CLI. von 2017 über die Steuerverwaltungsordnung (SteuerverwaltOrd) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind im Sinne des § 139 Absatz (1) der Übergangsregelungen beim nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gestarteten oder beim wiederholten Verfahren anzuwenden.

Zur Auslegung dieses Satzes gibt es zwei verschiedene Variante. Dementsprechend ist es schwierig zu entscheiden, ob das neue oder das alte Gesetz bei den im vorigen Jahr (2017) eingeleiteten wiederholten Verfahren anzuwenden ist. Den Text des Gesetzes kann man nämlich nach der orthographischen und grammatischen Regeln der ungarischen Sprache in zwei verschiedenen Varianten auslegen.

§

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