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Verjährung – aber zu welchem Zeitpunkt?

Elévülés
2018. 01. 29. 14:35 Keine Kommentare Wilhelm Bora

Berechnung der Verjährung bei der Anweisung zur Einleitung eines neuen Verfahrens:

Sowohl die alte als auch die neue Steuerverwaltungsordnung enthält die Bestimmung über die Verlängerung der Verjährung. Dementsprechend verlängert sich die Verjährung des Rechtes zur Feststellung der Steuer beim Verlauf eines neuen Verfahrens (egal, ob es von der Aufsichtsbehörde oder vom Gericht angeordnet ist) einmal um 12 Monate.

Das oberste Gericht, die sog. Kurie hat auch in mehreren Fällen festgelegt, dass das Anfangsdatum des Grundverfahrens und nicht des wiederholten Verfahrens bei der Berechnung der Verjährung relevant ist, da das Grundverfahren und das wiederholte Verfahren eine Einheit bilden.

§

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